Kurzvergleich
- Einzelunternehmen: eine Person, Haftung mit dem gesamten Vermögen, kein Kapital, EÜR
- GbR: ab zwei Personen, gemeinsame Haftung, seit 2024 Eintragung als eGbR möglich
- UG (haftungsbeschränkt): Kapital ab 1 €, 25 % des Gewinns in die Rücklage, Notar, Bilanz
- GmbH: 25.000 € Stammkapital (bei Gründung mindestens 12.500 € eingezahlt), Notar, Bilanz
Worauf es ankommt
- Haftungsrisiken Ihrer Branche
- Partner oder Investoren
- erwarteter Gewinn (Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer)
- Kosten für Buchhaltung und Jahresabschluss
Später wechseln
Man kann als Einzelunternehmen starten und bei Wachstum in eine UG oder GmbH wechseln. Der Wechsel will geplant sein, weil sich Verträge, Konten und Buchhaltung ändern.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung im Einzelfall.