Olga PodatkiRatgeberDoppelte Buchführung & Bilanz

Buchhaltung und Steuern

Doppelte Buchführung und Bilanz

Bei der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsvorfall zweimal gebucht, auf Konto und Gegenkonto, und am Jahresende entstehen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Pflicht ist sie für GmbH, UG und eingetragene Kaufleute, bei Gewerbe ab mehr als 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr.

Wer verpflichtet ist

  • GmbH und UG immer
  • im Handelsregister eingetragene Kaufleute (e. K.)
  • Gewerbetreibende, nachdem das Finanzamt nach Überschreiten von 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn schriftlich zur Buchführung auffordert

Unterschied zur EÜR

Bei der EÜR zählt der Zahlungszeitpunkt. Bei der Bilanzierung zählt die Rechnungsstellung, auch wenn das Geld noch nicht da ist. Dazu kommen Bestände, Verbindlichkeiten, Abschreibungen und Rückstellungen.

Was das praktisch bedeutet

Monatliches Buchen, Kontenabstimmung, Inventur zum Jahresende und Jahresabschluss. Den Jahresabschluss erstellt die Steuerberatung; die laufende Buchhaltung kann eine Buchhalterin übernehmen.

Preisrechner

Laufende Buchhaltung ab 80 € im Monat inklusive 30 Belege. Rechnen Sie Ihren Preis in einer Minute aus und buchen Sie direkt.

Preis berechnen

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Doppelte Buchführung & Bilanz: kurz

Unbekannter Begriff? Zum Glossar

Darf ich freiwillig bilanzieren?

Ja. Für Banken oder Investoren kann das sinnvoll sein, bedeutet aber mehr Aufwand.

Ist die doppelte Buchführung teurer?

In der Regel ja, weil mehr Arbeit anfällt. Im Preisrechner können Sie die Art der Buchführung angeben, Olga berücksichtigt sie im Angebot.

Ab wann gilt die Pflicht für Gewerbe?

Ab Beginn des Wirtschaftsjahres, das auf die schriftliche Mitteilung des Finanzamts folgt.

Der erste Schritt

Erzählen Sie mir von Ihrer Idee. Den Plan machen wir gemeinsam.

Beratung anfragen